ALLGEMEINE VERTRAGS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.
 

1 Anwendungsbereich.
 

1.1 Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Auftragnehmer.
Wurde mit der Gegenpartei ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen, so gelten die Bestimmungen der AGB, soweit sie nicht durch den Vertrag abgedeckt sind.
 

2 Annahme der Bestellung.
 

2.1 Aufträge werden nur schriftlich angenommen und sind mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer gültig. Mündliche Vereinbarungen bedürfen immer einer schriftlichen Bestätigung.
 

2.2 Die Bestellungen müssen von einer vertretungsberechtigten Person des Auftraggebers unterzeichnet werden.
 

2.3 Werden nach Annahme eines Auftrages Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen - wird dies verweigert, so tritt der Auftragnehmer von der Ausführung des Auftrages zurück.
 

2.4 Kosten, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers an dem angenommenen Auftrag entstehen, einschließlich des dadurch bedingten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Korrekturabzügen.
 

3 Entwürfe, Proofs, Dateien, Stanzungen und deren Kosten.
 

3.1 Die Druckunterlagen sind in der für den Auftragnehmer verbindlichen Weise vorzubereiten und zu liefern, wie in dem Dokument "Vorbereitung der Druckunterlagen" beschrieben. Die Aufbereitung von Materialien für den Druck, die nicht mit den oben genannten Spezifikationen übereinstimmen, unterliegt folgenden Bedingungen mit zusätzlichen Gebühren nach dem aktuellen Stundensatz eines Grafikers.
 

3.2 Die vom Auftragnehmer abgeholten Materialien und Datenträger, die zur Herstellung der bestellten Waren verwendet werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und können nur auf schriftlichen Antrag des Auftraggebers, der bei der Auftragserteilung gestellt wird, oder innerhalb von 7 Tagen nach Übersendung an den Auftragnehmer zurückgegeben werden.
 

3.3 Die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe und die für den Druck bearbeiteten Dateien bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geschmacksmuster unterliegen dem Rechtsschutz.
 

3.4 Die für den Druck bearbeiteten Dateien werden in der Regel 3 Monate ab der letzten Lieferung gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist können sie vernichtet werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Akten zu archivieren und den Auftraggeber über deren Vernichtung zu informieren.
 

3.5 Nach der Ausführung des Auftrags haftet der Auftragnehmer nicht für die in Punkt 3.2. genannten Materialien, die vom Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt vom Auftraggeber abgeholt werden.
 

3.6 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage der im Auftrag des Auftraggebers angegebenen Daten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, deren Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu beurteilen. Wenn Nachweise erforderlich sind, werden die Kosten für deren Erstellung in Rechnung gestellt.
 

3.7 Bei der Bedruckung von anvertrauten Materialien haftet der Auftragnehmer nicht für den Grad ihrer Brauchbarkeit oder für etwaige Mängel oder Schäden, die während des Drucks auftreten können. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer jedoch, den Druck sofort einzustellen und teilen dem Auftraggeber mit, dass es nicht möglich ist, nach der vorher vereinbarten Methode zu drucken.
 

3.8 Nach der Herstellung der Produkte gemäß den gelieferten Entwürfen und Materialien trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Prüfung, ob dadurch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte zu entschädigen.
 

3.9 Werden im Zusammenhang mit der Verwendung von Materialien, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages anvertraut hat, von Dritten Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so verpflichtet sich der Auftraggeber, in Schadensersatzfällen mit diesen an die Stelle des Auftragnehmers zu treten und deren berechtigte Ansprüche zu regulieren.
 

3.10 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die vom Auftragnehmer hergestellten Produkte in Informations- und Werbematerialien und als Muster für die technischen Fähigkeiten des Auftragnehmers zu verwenden.
 

3.11. Mit Zustimmung des Auftragnehmers kann der Auftragnehmer sein Logo auf dem hergestellten Produkt sichtbar machen.
 

3.12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Korrekturabzüge auf Druckfehler und andere Mängel zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch mitgeteilte Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen von den vom Auftraggeber gewünschten Farben, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Farbvorlage, d.h. Cromalin oder einen anderen zuverlässigen Ausdruck (Digitalproof oder Ausdruck von einem kalibrierten Digitaldrucker), zusammen mit einer schriftlichen Genehmigung zur Verfügung stellt.
 

3.13. Bei einem Wiederholungsauftrag für den Druck desselben Werkes ist eine zweite Vorlage des Farbmusters erforderlich. Aufgrund der Vielfalt der verwendeten Medien kann der Auftragnehmer die erneute Vorlage einer schriftlichen Abnahme des Farbproofs verlangen.
 

3.14. Stanzteile sind ein integraler Bestandteil der Produktionskosten und verbleiben im Eigentum von Emerald Ltd.
 

4 Frist für den Wareneingang oder Versand, Nichtlieferung.
 

4.1 Die Durchlaufzeit des Auftrages beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers sowie mit der Anlieferung der erforderlichen, ordnungsgemäß vorbereiteten Materialien.
 

4.2 Die Frist für den Wareneingang oder den Versand wird in der angenommenen Bestellung angegeben. Die Frist für den Wareneingang oder die Versendung verlängert sich um die Zeit des Verzuges des Auftraggebers mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen oder wenn der Auftraggeber den Umfang des Auftrages ändert.
 

4.3 Die Frist zur Abnahme der Ware oder Lieferung verlängert sich bei vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt, die nach der Auftragsannahme eintreten, soweit sie auf die Leistung von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vom Eintritt und von der Beendigung solcher Umstände unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer auffordern, zu erklären, ob er von dem Auftrag zurücktreten oder ihn innerhalb einer bestimmten Frist abschließen will. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die oben genannten Umstände verursacht werden.
 

5 Versand und Risikoübernahme.
 

5.1 Der Auftragnehmer wird die Ware nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers versenden und für den Transport versichern.
 

5.2 Wird der Versand der Ware auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so erfolgt auch die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall ist die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleichgestellt.
 

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gutes geht mit der Übergabe des Gutes an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über.
 

5.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichteinhaltung des Liefertermins, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die auf Seiten des Frachtführers liegen.
 

6 Preise - Bezahlung.
 

6.1 Der vereinbarte Preis versteht sich ohne Entwurfskosten, Dateikorrekturen, Porto, nicht standardisierte Verpackung, Zuschnitt und Mehrwertsteuer.
 

6.2 Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer die gesetzlichen Zinsen.
 

6.3 Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung eines früheren Auftrages oder mit der Zahlung eines vereinbarten Vorschusses in Verzug, so kann der Auftragnehmer den Auftrag zurückhalten oder einstellen oder die Freigabe der Ware verweigern.
 

7 Mängel- und Qualitätsansprüche und Gewährleistung
 

7.1 Der Auftragnehmer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängel werden beanstandet
am nächsten Arbeitstag durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer. Mitteilungen werden bis zu 14 Arbeitstage nach Lieferung der Waren angenommen.
 

7.2 Der Auftraggeber hat die beanstandete Ware einem Vertreter des Auftragnehmers zur Feststellung des Mangels zur Verfügung zu stellen.
 

7.3 Bei anerkannten Beanstandungen kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Preis mindern oder mangelfreie Ware liefern.
 

7.4 Bei Erhalt einer beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, ein vom Frachtführer unterzeichnetes Schadensprotokoll zu erstellen. Das Fehlen des Protokolls entzieht dem Kunden das Recht auf eine Reklamation aus diesem Grund.
 

7.5 Das Fehlen eines Teils der gelieferten Waren berechtigt den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
 

7.6 Bei allen Druckverfahren sind geringfügige Abweichungen von dem vom Auftraggeber genehmigten Farbmuster nicht zu beanstanden. Das Gleiche gilt für den Vergleich von Proofs mit der Auflage.
 

7.7 Alle Farbbeanstandungen werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber schriftlich genehmigten und zum Druck zugelassenen Farbmuster geprüft. Die Druckfreigabe ist vom Auftragnehmer durch eine entsprechende dauerhafte Kennzeichnung - Stempel oder Unterschrift auf dem Farbmuster - zu bestätigen. Wenn die Materialien auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zurückgeschickt wurden, ist der Kunde verpflichtet, die Farbmuster zurückzusenden.
und eine Beschwerde wird auf dieser Grundlage geprüft.
 

7.8 Bei der Bedruckung von dem Auftragnehmer überlassenen Materialien haften wir nicht für den Grad ihrer Eignung.
 

8 Allgemeine Haftungsbeschränkung
 

8.1 Der Auftraggeber haftet, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Ansprüche Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
 

8.2 Wir haften nicht für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen von Drittunternehmen, es sei denn, dass eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Auftragnehmer nachgewiesen wird.
 

8.3 Die Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrages begrenzt, bei dessen Ausführung der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Schaden zugefügt hat. Die Entschädigung für eine durch Verschulden des Auftragnehmers eingetretene Verzögerung darf 10 % des Wertes des nicht fristgerecht ausgeführten Auftrags nicht überschreiten.
 

9 Erfüllungsort, zuständiges Gericht und anwendbares Recht.
 

9.1 Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Gliwice oder das Landgericht in Gliwice.
 

9.1 Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Gliwice oder das Landgericht in Gliwice.
 

9.2 Auf Verträge, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, ist polnisches Recht anwendbar.